In Schnelsen, ruhig und im Grünen, liegt unsere Seniorenwohnanlage für Personen ab 60 Jahren. Jede Wohnung verfügt über

  • Küche
  • Duschbad
  • Balkon oder Terrasse und
  • einen eigenen Keller.

 

Viele der Wohnungen wurden bereits barrierefrei umgebaut. Diesen Umbau setzt die bgfg fort, um die Wohnungen noch seniorenfreundlicher zu gestalten. Alle Etagen sind per Aufzug zu erreichen. Außerdem gibt es in der Wohnanlage eine gemeinschaftliche Waschküche sowie Trockenräume.

 

In der Nähe der Wohnanlage befinden sich eine Bushaltestelle und Einkaufsmöglichkeiten. Auf Wunsch können die Bewohnerinnen und Bewohner gegen ein geringes Entgelt einen Fahrdienst in Anspruch nehmen.

Betreuungsleistungen des Deutschen Roten Kreuzes

  • Organisation eines abwechslungsreichen Kultur- und Freizeitprogrammes
  • regelmäßige Sprech- und Beratungszeiten innerhalb der Wohnanlage, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner sich sowohl zu persönlichen als auch in Wohnungsangelegenheiten informieren können
  • Hilfestellung bei Anträgen und behördlichen Schriftwechseln
  • Unterstützung bei der Bewältigung gesundheitlicher Krisensituationen, wie z. B. die Vermittlung von Hilfsdiensten und die Benachrichtigung von Angehörigen
  • Auf Wunsch ist es möglich, zu günstigen Konditionen weitere Hilfestellungen zu buchen, wie z. B. den Anschluss an ein Notrufsystem.
  • Gemütlich eingerichtete Räume, die zum Klönen oder anderen Aktivitäten einladen, erleichtern den Kontakt zu den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern.
  • Sylvia Behrendt steht allen Bewohnerinnen und Bewohnern der bgfg-Wohnanlage in der Peter-Timm-Straße mit Rat und Tat zur Seite. Sie kennt sich aus mit den Rechten von Seniorinnen und Senioren. Sie weiß, wer wofür zuständig ist, wie unverständliche Formulare ausgefüllt werden müssen und welche Zuschüsse oder Gebührenbefreiungen möglich sind.

Voraussetzungen für den Bezug einer Wohnung

  • Mindestalter: 60 Jahre
  • Die Vorlage eines § 5-Scheines

Berechnung der monatlichen Nutzungsgebühr

  • Nutzungsgebühr netto-kalt je Quadratmeter Wohnfläche: 5,01 Euro
  • Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten: circa 3,94 Euro
  • Betreuungszuschlag: 53,50 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und 80,50 Euro für zwei Personen

 

So beträgt z. B. die Gesamtnutzungsgebühr für eine 2-Zimmer-Wohnung mit circa 46 Quadratmetern rund 490 Euro. Der Zuschlag für die Hausreinigung ist in den Betriebskosten enthalten.

 

Diese Preise sind von der Behörde für Soziales und Familie geprüft. Wer nur geringe Einkünfte hat, bekommt das Geld vom Sozialamt. Kinder der Bewohnerinnen und Bewohner können vom Amt nicht für die Erstattung herangezogen werden.

Genossenschaftsanteile

Für die Nutzung der Wohnungen in der Servicewohnanlage sind Genossenschaftsanteile in Höhe von circa 45,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erforderlich. Für das oben genannte Beispiel wären das Genossenschaftsanteile in Höhe von rund 2.250,00 Euro.

Servicewohnen

Was wir unter Servicewohnen verstehen

Servicewohnen bedeutet Hilfe in allen Alltagsfragen und ermöglicht selbstbestimmtes und bezahlbares Wohnen im Alter. Gemeinsame Freizeitaktivitäten bereichern das Leben der Bewohnerinnen und Bewohner.

Allerdings können Menschen, die aufgrund körperlicher Einschränkungen ständige Pflegeleistungen benötigen, hier nicht ausreichend versorgt werden.