Vorstand der bgfg
Sascha Gohlke (links) und Peter Kay führen gemeinsam die Geschäfte der bgfg.
Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Ihr Zweck ist vorrangig die Förderung der Mitglieder, indem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet wird. Hierfür wird der Wohnungsbestand entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst und verwaltet. So auch bei der bgfg.
Drei Organe, eine Gemeinschaft
Eine Genossenschaft ist eine demokratische Unternehmensform und besitzt drei Organe:
Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder der bgfg Vertreterinnen und Vertreter in die Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Darüber hinaus nimmt sie den Lagebericht des Vorstandes sowie den Bericht des Aufsichtsrates entgegen.
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Er fördert die Arbeit des Vorstandes und hat sowohl eine beratende als auch überwachende Funktion. Die Amtszeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder beträgt jeweils drei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand leitet die Genossenschaft.
Vorstand der bgfg
Sascha Gohlke (links) und Peter Kay führen gemeinsam die Geschäfte der bgfg.
Ehrensache
2025 wird wieder gewählt! Was das für Sie persönlich bedeutet und wie Sie sich engagieren können, erfahren Sie hier.
Satzung
Die Rechte und Pflichten der Vertreterversammlung, von Aufsichtsrat und Vorstand finden Sie in unserer Satzung.
Ansprechpartnerin
Sie haben Fragen rund um die Organe der Genossenschaft oder möchten sich vielleicht selber als Vertreter engagieren? Melden Sie sich gerne!
Hilke Kuring
Die letzten Geschäftsberichte gibt es als pdf zum Download
Vertreter und Aufsichtsrat
116 Vertreter | 32 Ersatzvertreter | 9 Aufsichtsräte |
Eine Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter können Sie bei Hilke Kuring anfordern unter T: 040 21 11 00-20 oder per E-Mail an kuring@bgfg.de.