Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)
Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist seit dem 01.01.2022 durch die Heizkostenverordnung gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss den Mitgliedern monatlich zur Verfügung gestellt werden und kann nicht abbestellt werden.
Dadurch wird mehr Transparenz für Bewohnerinnen und Bewohner beim eigenen Energieverbrauch geschaffen. Die UVI ist eine von vielen Maßnahmen der EU, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren.
Durch die monatliche Zusendung per Post entstehen Kosten für Papier und Porto. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich die UVI ganz einfach per E-Mail zustellen zu lassen! Sie finden auf jeder an Sie gerichteten UVI Ihren persönlichen Link für die Umstellung auf E-Mail-Versand.