So geht Genossenschaft

Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Ihr Zweck ist vorrangig die Förderung der Mitglieder, indem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet wird. Hierfür wird der Wohnungsbestand entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst und verwaltet. So auch bei der bgfg.

Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder der bgfg Vertreterinnen und Vertreter in die Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrats und nimmt unter anderem den Lagebericht des Vorstands sowie den Bericht des Aufsichtsrats entgegen. 

 

Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Er fördert die Arbeit des Vorstands und hat sowohl eine beratende als auch überwachende Funktion. Die Amtszeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder beträgt jeweils drei Jahre, eine Wiederwahl ist bis zum Erreichen der satzungsgemäß festgelegten Altersgrenze möglich.

 

Der Vorstand leitet die Genossenschaft.

Drei Organe, eine Gemeinschaft

Eine Genossenschaft ist eine demokratische Unternehmensform und besteht aus drei Organen:

  • die Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung,
  • den Aufsichtsrat,
  • den Vorstand.

Peter Kay, Sascha Gohlke und Christian Barthel (v. li.) führen gemeinsam die Geschäfte der bgfg.

Satzung

Die Rechte und Pflichten der Vertreterversammlung, von Aufsichtsrat und Vorstand finden Sie in unserer Satzung.

Download Satzung

 

Geschäftsberichte

Die Geschäftsberichte der letzten Jahre gibt es als pdf zum Download.

Downloadbereich

111

   Vertreter

22

   Ersatzvertreter

9

   Aufsichtsräte

 

Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Genossenschaft:

Hilke Kuring

Hilke Kuring | kuring@bgfg.de
T: 040 21 11 00-20