Häufige Fragen
Ob Wohnungssuche, Mitgliedschaft oder Betriebskostenabrechnung - hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen.
Unsere aktuellen Wohnungsangebote finden Sie hier. Sollte kein passendes Angebot verfügbar sein, können Sie sich bei Immomio registrieren und ein Suchprofil anlegen. Sollten wir Ihnen eine passende Wohnung anbieten können, werden wir Sie informieren. zur Registrierung
Bevor Sie Ihre Wohnung teilweise untervermieten, müssen Sie dies schriftlich beantragen und von uns genehmigen lassen. Bei unerlaubter Untervermietung droht schlimmstenfalls die Kündigung. Die Untervermietung für touristische und/oder gewerbliche Zwecke ist verboten, ebenso wie die Untervermietung der gesamten Wohnung.
Die Kündigung der Wohnung muss schriftlich erfolgen und die Unterschrift des Mitglieds enthalten. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats eingehen, sodass das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats endet (3 Monate). Mit der Kündigungsbestätigung erhalten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen.
Dies ist nicht möglich. Der Neuvermietungsvorgang einer Wohnung bedarf Zeit zur Abwicklung aller Formalitäten. Die Kündigungsfrist von drei Monaten bleibt bestehen.
Auch dies ist nicht möglich. Freiwerdende Wohnungen werden vorrangig unseren vorgemerkten Mitgliedern angeboten. Anschließend versorgen wir weitere Interessenten.
Nein. Sofern Sie Ihre Mitgliedschaft beenden möchten, müssen Sie diese separat kündigen. Sie können aber auch ohne Wohnung weiterhin Mitglied bleiben.
Für Kleintiere, wie Hamster, Wellensittiche o. Ä. benötigen Sie keine Haltungsgenehmigung. Wenn Sie sich einen Hund oder eine Katze anschaffen möchten, müssen Sie dies VOR der Anschaffung schriftlich beantragen und genehmigen lassen. Für die Haltungsgenehmigung eines Hunds teilen Sie uns bitte die Rasse und Größe des Hunds mit. Sogenannte Listenhunde werden nicht genehmigt.
Nein, dies ist nicht möglich. Laufende Verträge können im Nachhinein nicht mehr verändert werden.
Machen Sie sich keine Sorgen. In solchen Fällen wird der Mietvertrag auf Sie umgeschrieben. Die Wohnung bleibt Ihnen natürlich erhalten.
Die Kündigung der Wohnung kann durch die Erben oder eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese Vollmacht ist dem Kündigungsschreiben beizufügen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Unterschrift der bevollmächtigten Person enthalten.
Neue Mitglieder nehmen wir nur in Verbindung mit der Anmietung einer bgfg-Wohnung auf. Falls Sie Interesse an einer Wohnung haben, ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihr Wohnungsgesuch auf der Plattform Immomio registrieren und ein vollständiges Suchprofil anlegen. Näheres dazu finden Sie hier.
Ihre neuen Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer) können Sie uns gerne formlos per E-Mail mitteilen. Die Änderung einer Bankverbindung dürfen wir nur in schriftlicher Form mit Unterschrift entgegennehmen.
Ansprechpartnerin:
Stine Manja | T: 040 21 11 00-45 | manja@bgfg.de
Auf die Genossenschaftsanteile wird eine Dividende gezahlt, die jährlich von der Vertreterversammlung beschlossen wird. In den vergangenen Jahren wurde jeweils die gemäß Satzung höchstmögliche Dividende von 5 Prozent gezahlt.
Ihre Kündigung muss schriftlich im Original per Post bis zum 30.09. eines Jahres zum Ablauf desselben Jahres eingehen. Bis zum 30.06. des Folgejahres findet die Vertreterversammlung statt, nach der Ihnen Ihre Anteile ausgezahlt werden.
Beispiel: Am 17.09.2025 ging die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft schriftlich bei uns ein. Ihre Mitgliedschaft endet zum 31.12.2025. Im Juni 2026 findet die nächste Vertreterversammlung statt, sodass Ihnen im Juni 2026 Ihre Genossenschaftsanteile ausgezahlt werden.
Mitglieder mit bgfg-Wohnung: Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder können Mitglied werden, sofern sie mit in der Wohnung leben. Sie können zurzeit maximal 25 Anteile zu je 150 Euro erwerben.
Mitglieder ohne bgfg-Wohnung: Es können keine weiteren Genossenschaftsanteile erworben werden, und die Aufnahme weiterer Familienmitglieder ist nicht möglich.
Mitglieder, die einen Dauernutzungsvertrag abgeschlossen haben, können zurzeit maximal 50 Anteile zu je 150 Euro erwerben. Mitglieder, die nicht in einer Wohnung der bgfg leben, können keine weiteren Anteile erwerben.
Um bgfg-Mitglied zu sein, müssen Sie mindestens vier Anteile („Pflichtanteile“) zu je 150 Euro gezeichnet haben. Wenn Sie eine bgfg-Wohnung haben, sind darüber hinaus weitere Anteile erforderlich. Alle „freiwilligen“ Anteile können Sie kündigen. Es gelten die Kündigungsfristen für Genossenschaftsanteile (siehe oben).
Die bgfg muss über den Tod des Mitgliedes informiert werden. Meistens erfolgt dies durch den Erhalt der Sterbeurkunde des Mitgliedes. Für die Auszahlung der Genossenschaftsanteile an den Erben/die Erben benötigen wir einen Nachweis. Als Nachweis dient z. B. eine Vollmacht mit der Gültigkeit über den Tod hinaus, ein vom Nachlassgericht eröffnetes Testament oder Erbschein. Wir bieten zudem Vordrucke für sogenannte Schenkungsverträge für den Todesfall an. Hier kann eine Person bestimmt werden, an die im Fall des Versterbens die Genossenschaftsanteile ausgezahlt werden.
Ansprechpartnerin:
Stine Manja | T: 040 21 11 00-45 | manja@bgfg.de
Wir senden Ihnen gerne das entsprechende Formular zu oder Sie laden es ganz einfach im Download-Bereich auf unserer Homepage herunter. Das unterschriebene Formular können Sie uns eingescannt per E-Mail oder per Post zurückschicken (wichtig: es muss in jedem Fall Ihre Unterschrift enthalten).
Ansprechpartnerinnen:
Melina Heße | T: 040 21 11 00-43 | hesse@bgfg.de
Carola Mack | T: 040 21 11 00-44 | mack@bgfg.de
Die Änderung einer Bankverbindung dürfen wir nur in schriftlicher Form mit Unterschrift im Original entgegennehmen.
Ansprechpartnerinnen:
Melina Heße | T: 040 21 11 00-43 | hesse@bgfg.de
Carola Mack | T: 040 21 11 00-44 | mack@bgfg.de
Sofern kein Lastschriftmandat erteilt wurde, nehmen wir die Überweisung manuell vor. Haben Sie bitte Verständnis, wenn dies ein wenig dauert. Wir prüfen Ihren Fall gerne.
Ansprechpartnerinnen:
Melina Heße | T: 040 21 11 00-43 | hesse@bgfg.de
Carola Mack | T: 040 21 11 00-44 | mack@bgfg.de
Ganz wichtig: Sprechen Sie mit uns! Wir werden versuchen, mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden.
Ansprechpartnerinnen:
Melina Heße | T: 040 21 11 00-43 | hesse@bgfg.de
Carola Hahn | T: 040 21 11 00-44 | mack@bgfg.de
Die Betriebskostenabrechnung für ein Kalenderjahr ist bis zum Ablauf des Folgejahres zu erstellen. Beispiel: Für das Kalenderjahr 2025 erhalten Sie Ihre Abrechnung spätestens am 31.12.2026.
Ansprechpartner:
Raphaela Konrad | T: 040 21 11 00-47 | konrad@bgfg.de
Christin Krowke | T: 040 21 11 00-28 | krowke@bgfg.de
Goran Crepulja | T: 040 21 11 00-42 | crepulja@bgfg.de
Für jedes Mietverhältnis gibt es eine individuelle Bankverbindung. Bitte kontaktieren Sie uns direkt, damit wir Ihnen die entsprechende Bankverbindung mitteilen können.
Ansprechpartnerinnen:
Melina Heße | T: 040 21 11 00-43 | hesse@bgfg.de
Carola Mack | T: 040 21 11 00-44 | mack@bgfg.de
Wir freuen uns über engagierte Bewohnerinnen und Bewohner. Nehmen Sie gerne Kontakt auf zu den Mitarbeiterinnen des Teams Sozialmanagement.
Ansprechpartnerinnen:
Sina Peters | T: 040 21 11 00-66 | peters@bgfg.de
Elke Ribeaucourt | T: 040 21 11 00-73 | ribeaucourt@bgfg.de
Helma Walther | T: 040 21 11 00-21 | walther@bgfg.de
Wenn Sie einen Notfall vermuten, informieren Sie bitte die Polizei unter 110 oder die Feuerwehr unter 112. Wenn Sie keinen Notfall vermuten, sich aber aus anderen Gründen Sorgen um Ihren Nachbarn machen, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausverwalter.
Nutzen Sie dafür am besten das Reparaturmeldeformular auf dieser Homepage. Reparaturmeldeformular
Sie können den Schaden auch telefonisch Ihrem Hausverwalter melden. Die Telefonnummer finden Sie hier
Ja, ohne Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats kann die Waschküche nicht mehr benutzt werden. Bezahlungen in Bar oder per Überweisung sind nicht möglich. Download Formular
Eine regelmäßige Abrechnung wird grundsätzlich nicht verschickt. Bei Bedarf kann jedoch im Einzelfall eine Abrechnung bei der Firma PACO beantragt werden.
Eine Kontrolle ist bei Aktivierung einer Wascheinheit möglich. Solange Sie den PACO-Clip an den Pacomaten halten, wird Ihnen der Gesamtbetrag Ihrer bisher getätigten Waschgänge angezeigt.
Ja, auch wenn Ihr Guthaben aufgebraucht ist, können Sie die Waschküche problemlos weiter benutzen. Mit dem nächsten Einzug werden die Kosten dann ausgeglichen und Ihr Guthaben wieder aufgeladen.
Der Zeitpunkt der Lastschrift richtet sich danach, wie schnell Sie Ihr Guthaben aufbrauchen. Sobald Ihr Guthaben aufgebraucht oder überschritten wurde, erfolgt die nächste Lastschrift.