Rund um die Wohnungssuche

Ich suche eine Wohnung, bin aber kein Mitglied. Habe ich trotzdem eine Chance und was muss ich tun?

Unsere aktuellen Wohnungsangebote finden Sie hier. Sollte kein passendes Angebot verfügbar sein, können Sie sich bei Immomio registrieren und ein Suchprofil anlegen. Sollten wir Ihnen eine passende Wohnung anbieten können, werden wir Sie informieren. zur Registrierung

Rund um das Mietverhältnis

Ich möchte ein Zimmer in meiner Wohnung untervermieten. Darf ich das?

Bevor Sie Ihre Wohnung teilweise untervermieten, müssen Sie dies schriftlich beantragen und von uns genehmigen lassen. Bei unerlaubter Untervermietung droht schlimmstenfalls die Kündigung. Die Untervermietung für touristische und/oder gewerbliche Zwecke ist verboten, ebenso wie die Untervermietung der gesamten Wohnung.

Ich möchte meine Wohnung kündigen. Was muss ich beachten?

Die Kündigung der Wohnung muss schriftlich erfolgen und die Unterschrift des Mitgliedes enthalten. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats eingehen, sodass das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats endet (3 Monate). Mit der Kündigungsbestätigung erhalten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen.

Kann ich meine Wohnung vorzeitig kündigen?

Dies ist nicht möglich. Der Neuvermietungsvorgang einer Wohnung bedarf Zeit zur Abwicklung aller Formalitäten. Die Kündigungsfrist von drei Monaten bleibt bestehen.

... und wenn ich selbst einen Nachmieter vorschlage?

Auch dies ist nicht möglich. Freiwerdende Wohnungen werden vorrangig unseren vorgemerkten Mitgliedern angeboten. Anschließend versorgen wir weitere Interessenten.

Ist mit der Kündigung meiner Wohnung auch automatisch die Kündigung der Mitgliedschaft verbunden?

Nein. Sofern Sie Ihre Mitgliedschaft beenden möchten, müssen Sie diese separat kündigen. Sie können aber auch ohne Wohnung weiterhin Mitglied bleiben.

Ich möchte mir ein Haustier anschaffen. Was muss ich beachten?

Für Kleintiere, wie Hamster, Wellensittiche o. Ä. benötigen Sie keine Haltungsgenehmigung. Wenn Sie sich einen Hund oder eine Katze anschaffen möchten, müssen Sie dies VOR der Anschaffung schriftlich beantragen und genehmigen lassen. Für die Haltungsgenehmigung eines Hundes teilen Sie uns bitte die Rasse und Größe des Hundes mit. Sogenannte Listenhunde werden nicht genehmigt.

Darf ich eine zusätzliche Person in meinen Mietvertrag aufnehmen?

Nein, dies ist nicht möglich. Laufende Verträge können im Nachhinein nicht mehr verändert werden.

Meine Partnerin/mein Partner ist verstorben und war Hauptmieter der Wohnung. Darf ich weiter in der Wohnung bleiben?

Machen Sie sich keine Sorgen. In solchen Fällen wird der Mietvertrag auf Sie umgeschrieben. Die Wohnung bleibt Ihnen natürlich erhalten.

Ein Angehöriger von mir ist verstorben. Was benötige ich für die Kündigung der Wohnung?

Die Kündigung der Wohnung kann durch die Erben oder eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese Vollmacht ist dem Kündigungsschreiben beizufügen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Unterschrift der bevollmächtigten Person enthalten.

Rund um die Mitgliedschaft/Genossenschaftsanteile

Ich möchte Mitglied werden. Was muss ich tun?

Neue Mitglieder nehmen wir nur in Verbindung mit der Anmietung einer bgfg-Wohnung auf. Falls Sie Interesse an einer Wohnung haben, ist es zwingend erforderlich, dass Sie Ihr Wohnungsgesuch auf der Plattform Immomio registrieren und ein vollständiges Suchprofil anlegen. Näheres dazu finden Sie hier.

Ich habe eine neue Anschrift oder Bankverbindung. Wem muss ich diese melden?

Ihre neuen Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer) können Sie uns gerne formlos per E-Mail mitteilen.  Die Änderung einer Bankverbindung dürfen wir nur in schriftlicher Form mit Unterschrift entgegennehmen.

 

Ansprechpartnerin:

Mona Hübenthal | T: 040 21 11 00-45 | huebenthal@bgfg.de

Wie hoch ist die Verzinsung der Genossenschaftsanteile?

Auf die Genossenschaftsanteile wird eine Dividende gezahlt, die jährlich von der Vertreterversammlung beschlossen wird. In den vergangenen Jahren wurde jeweils die gemäß Satzung höchstmögliche Dividende von 5 Prozent gezahlt.

Ich möchte meine Mitgliedschaft kündigen. Welche Fristen gelten und wann werden meine Anteile ausgezahlt?

Ihre Kündigung muss schriftlich im Original per Post bis zum 30.09. eines Jahres zum Ablauf desselben Jahres eingehen. Bis zum 30.06. des Folgejahres findet die Vertreterversammlung statt, nach der Ihnen Ihre Anteile ausgezahlt werden.

 

Beispiel: Am 17.09.2022 ging die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft schriftlich bei uns ein. Ihre Mitgliedschaft endet zum 31.12.2022. Im Juni 2023 findet die nächste Vertreterversammlung statt, sodass Ihnen im Juni 2023 Ihre Genossenschaftsanteile ausgezahlt werden.

Ich bin bgfg-Mitglied. Kann mein Ehe- bzw. Lebenspartner oder mein Kind Mitglied werden?

Mitglieder mit bgfg-Wohnung: Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder können Mitglied werden, sofern sie mit in der Wohnung leben. Sie können zurzeit maximal 25 Anteile zu je 150 Euro erwerben.

 

Mitglieder ohne bgfg-Wohnung: Es können keine weiteren Genossenschaftsanteile erworben werden, und die Aufnahme weiterer Familienmitglieder ist nicht möglich.

Wie viele Genossenschaftsanteile darf ich zeichnen?

Mitglieder, die einen Dauernutzungsvertrag abgeschlossen haben, können zurzeit maximal 50 Anteile zu je 150 Euro erwerben. Mitglieder, die nicht in einer Wohnung der bgfg leben, können keine weiteren Anteile erwerben.

Ich möchte einen Teil meiner Genossenschaftsanteile kündigen. Geht das?

Um bgfg-Mitglied zu sein, müssen Sie mindestens vier Anteile („Pflichtanteile“) zu je 150 Euro gezeichnet haben. Wenn Sie eine bgfg-Wohnung haben, sind darüber hinaus weitere Anteile erforderlich. Alle „freiwilligen“ Anteile können Sie kündigen. Es gelten die Kündigungsfristen für Genossenschaftsanteile (siehe oben).

Wie kündige ich die Mitgliedschaft eines verstorbenen Mitgliedes?

Die bgfg muss über den Tod des Mitgliedes informiert werden. Meistens erfolgt dies durch den Erhalt der Sterbeurkunde des Mitgliedes. Für die Auszahlung der Genossenschaftsanteile an den Erben/die Erben benötigen wir einen Nachweis. Als Nachweis dient z. B. eine Vollmacht mit der Gültigkeit über den Tod hinaus, ein vom Nachlassgericht eröffnetes Testament oder Erbschein. Wir bieten zudem sogenannte Schenkungsverträge für den Todesfall an. Hier kann eine Person bestimmt werden, an die im Fall des Versterbens die Genossenschaftsanteile ausgezahlt werden.

 

Ansprechpartnerin:

Mona Hübenthal | T: 040 21 11 00-45 | huebenthal@bgfg.de

Rund um die Nutzungsgebühr/Miete

Kann ich auch mittels SEPA-Lastschrift zahlen?

Wir senden Ihnen gerne das entsprechende Formular zu oder Sie laden es ganz einfach im Download-Bereich auf unserer Homepage herunter. Das unterschriebene Formular können Sie uns eingescannt per E-Mail oder per Post zurückschicken (wichtig: es muss in jedem Fall Ihre Unterschrift enthalten).

 

Ansprechpartnerinnen:

Carola Hahn | T: 040 21 11 00-44 | hahn@bgfg.de

Melina Heße | T: 040 21 11 00-43 | hesse@bgfg.de

 

Ich habe eine neue Bankverbindung. Wem muss ich diese melden?

Die Änderung einer Bankverbindung dürfen wir nur in schriftlicher Form mit Unterschrift im Original entgegennehmen.

 

Ansprechpartnerinnen:

Carola Hahn | T: 040 21 11 00-44 | hahn@bgfg.de

Melina Heße | T: 040 21 11 00-43 | hesse@bgfg.de

Ich habe ein Guthaben und noch keine Überweisung erhalten. Wann wird es ausgezahlt?

Sofern kein Lastschriftmandat erteilt wurde, nehmen wir die Überweisung manuell vor. Haben Sie bitte Verständnis, wenn dies ein wenig dauert. Wir prüfen Ihren Fall gerne.

 

Ansprechpartnerinnen:

Carola Hahn | T: 040 21 11 00-44 | hahn@bgfg.de

Melina Heße | T: 040 21 11 00-43 | hesse@bgfg.de

Ich kann meine Miete im Moment nicht pünktlich zahlen. Was kann ich tun?

Ganz wichtig: Sprechen Sie mit uns! Wir werden versuchen, mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden.

 

Ansprechpartnerinnen:

Carola Hahn | T: 040 21 11 00-44 | hahn@bgfg.de

Melina Heße | T: 040 21 11 00-43 | hesse@bgfg.de

Wann erhalte ich die Betriebskostenabrechnung?

Die Betriebskostenabrechnung für ein Kalenderjahr ist bis zum Ablauf des Folgejahres zu erstellen. Beispiel: Für das Kalenderjahr 2021 erhalten Sie Ihre Abrechnung spätestens am 31.12.2022.

 

Ansprechpartner:

Lucas Spenger | T: 040 21 11 00-47 | spenger@bgfg.de

Pia Scheffler | T: 040 21 11 00-28 | scheffler@bgfg.de

Lisa Westphal | T: 040 21 11 00-42 | westphal@bgfg.de

Miteinander Wohnen

Ich möchte ein Wohnanlagenfest organisieren. Bekomme ich Unterstützung von der bgfg?

Wir freuen uns über engagierte Bewohnerinnen und Bewohner. Nehmen Sie gerne Kontakt auf zu den Mitarbeiterinnen des Teams Sozialmanagement.

 

Ansprechpartnerinnen:

Sina Peters | T: 040 21 11 00-66 | peters@bgfg.de

Elke Ribeaucourt | T: 040 21 11 00-73 | ribeaucourt@bgfg.de 

Helma Walther | T: 040 21 11 00-21 | walther@bgfg.de

Ich habe schon länger nichts von meinem Nachbarn gehört und mache mir Sorgen. Bei wem kann ich mich melden?

Wenn Sie einen Notfall vermuten, informieren Sie bitte die Polizei unter 110 oder die Feuerwehr unter 112. Wenn Sie keinen Notfall vermuten, sich aber aus anderen Gründen Sorgen um Ihren Nachbarn machen, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausverwalter.

Technische Fragen

Ich möchte einen Schaden melden. Wie mache ich das?

Nutzen Sie dafür am besten das Reparaturmeldeformular auf dieser Homepage. Zum Reparaturmeldeformular Sie können den Schaden auch telefonisch Ihrem Hausverwalter melden. Die Telefonnummer finden Siehier

Rund um das PACO-System für die Waschküchenabrechnung

Muss ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

Ja, ohne Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates kann die Waschküche nicht mehr benutzt werden. Bezahlungen in Bar oder per Überweisung sind nicht möglich. Download Formular

Gibt es eine monatliche oder regelmäßige Abrechnung?

Eine regelmäßige Abrechnung wird grundsätzlich nicht verschickt. Bei Bedarf kann jedoch im Einzelfall eine Abrechnung bei der Firma PACO beantragt werden.

Wie kann ich kontrollieren, für wie viel Geld ich gewaschen bzw. getrocknet habe?

Eine Kontrolle ist bei Aktivierung einer Wascheinheit möglich. Solange Sie den PACO-Clip an den Pacomaten halten, wird Ihnen der Gesamtbetrag Ihrer bisher getätigten Waschgänge angezeigt.

Kann ich die Waschküche auch noch nutzen, wenn mein Guthaben verbraucht ist?

Ja, auch wenn Ihr Guthaben aufgebraucht ist, können Sie die Waschküche problemlos weiter benutzen. Mit dem nächsten Einzug werden die Kosten dann ausgeglichen und Ihr Guthaben wieder aufgeladen.

In welchen zeitlichen Abständen erfolgt die Lastschrift?

Der Zeitpunkt der Lastschrift richtet sich danach, wie schnell Sie Ihr Guthaben aufbrauchen. Sobald Ihr Guthaben aufgebraucht oder überschritten wurde, erfolgt die nächste Lastschrift.