Organe
Es gibt drei Organe einer Genossenschaft:
- Die Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung,
- den Aufsichtsrat und
- den Vorstand.
Die Mitglieder wählen Vertreter; Vertreter wählen den Aufsichtsrat, der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und der Vorstand beschäftigt die Mitarbeiter der Genossenschaft.
Die BGFG hat 133 Vertreter und Ersatzvertreter, 9 Aufsichtsratsmitglieder sowie zwei Vorstandsmitglieder.
Die Rechte und Pflichten der Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand finden Sie in unserer Satzung.


