Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Ihr Zweck ist vorrangig die Förderung der Mitglieder, indem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet wird. Hierfür wird der Wohnungsbestand entsprechend den Bedürfnissen der Mitglieder angepasst und verwaltet. So auch bei der bgfg.

 

Drei Organe, eine Gemeinschaft

Eine Genossenschaft ist eine demokratische Unternehmensform und besitzt drei Organe:

  • die Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung,
  • den Aufsichtsrat,
  • den Vorstand.

 

Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder der bgfg Vertreterinnen und Vertreter in die Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates. Darüber hinaus nimmt sie den Lagebericht des Vorstandes sowie den Bericht des Aufsichtsrates entgegen. 

 

Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand. Er fördert die Arbeit des Vorstandes und hat sowohl eine beratende als auch überwachende Funktion. Die Amtszeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder beträgt jeweils drei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.

 

Der Vorstand leitet die Genossenschaft.

Vorstand der bgfg

Sascha Gohlke (links) und Peter Kay führen gemeinsam die Geschäfte der bgfg.

Ansprechpartnerin

Sie haben Fragen rund um die Organe der Genossenschaft oder möchten sich vielleicht selber als Vertreter engagieren? Melden Sie sich gerne!

 

Hilke Kuring

T: 040 21 11 00-20 | kuring@bgfg.de

Geschäftsberichte

Die letzten Geschäftsberichte gibt es als pdf zum Download

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Vertreter und Aufsichtsrat

116

   Vertreter   

32

   Ersatzvertreter   

9

   Aufsichtsräte   

 

Eine Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter können Sie bei Hilke Kuring anfordern unter T: 040 21 11 00-20 oder per E-Mail an kuring@bgfg.de.